Ebenfalls kann das Geld auch auf die bekannte Bankverbindung der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln überwiesen werden.
Der Beitrag ist laut Satzung, §5, bis zum 15.12 2020 zu bezahlen.
Egal ob bei Überweisung oder Barzahlung, die Ausweise und Papiere (ordentlich ausgefüllte Fangmeldung) müssen im Angelfachgeschäft in Wittenburg abgegeben werden. Sie werden dort vor Ort in Zip-Beutel verpackt. Diese werden dort vom Kassierer abgeholt und können nach ca. einer Woche ausgefüllt im Laden wieder abgeholt werden.
Nicht ausgefüllte Fangmeldungen werden mit 20 € Mahngebühr beaufschlagt.
Der Arbeitseinsatz wird nicht berechnet.
Am 24.01. 2021 findet voraussichtlich die Jahreshauptversammlung statt, auf der keine nachträgliche Beitragskassierung erfolgt.
Denkt bitte auch an die Entrichtung der Bootsmarke und eventuell der MV Karte.
Festlegung für am Vereinsgewässer abgestellte Privatfahrzeuge
Alle Mitglieder des Vereins sind aufgefordert ihre Vereinszugehörigkeit bei ihrem parkenden Fahrzeug kenntlich zu machen.
(z.B. Aufkleber des Vereins auf das Armaturenbrett legen)
Der Vorstand
Neuregelung zur Nutzung der Vereinsboote
Ab sofort ist die Nutzung der Vereinsboote auf maximal zwei zusammenhängende Tage, inklusive der dazugehörigen Nacht, begrenzt!
Der Vorstand
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